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Beratungsgespräch

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege zu Hause selbst organisieren, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Dieses Gespräch dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und soll pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen unterstützen.

Zweck des Beratungsgesprächs
  • Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege

  • Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen

  • Fachliche Beratung zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln und möglichen Entlastungsangeboten

  • Prüfung, ob der Pflegebedarf angemessen gedeckt wird

  • Hinweise zu Leistungsansprüchen, Anträgen und möglichen Verbesserungen in der Pflegesituation

Wer führt das Gespräch durch?

Das Beratungsgespräch wird durch uns als zugelassenen Pflegedienst mit einer entsprechenden beratungsberechtigten Pflegefachkraft durchgeführt.

Wie oft muss das Gespräch stattfinden?
  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate

  • Pflegegrad 1: Beratung freiwillig, aber empfehlenswert

Kosten

Die Kosten für das Beratungsgespräch übernimmt die Pflegekasse.

Inhalte des Gesprächs
  • Analyse der aktuellen Pflegesituation

  • Tipps zur Verbesserung von Pflegeabläufen

  • Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen

  • Informationen zu Leistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag u. a.

  • Schriftliche Rückmeldung an die Pflegekasse über das Ergebnis des Gesprächs

Warum ist das Gespräch wichtig?

Ein fristgerechtes Beratungsgespräch ist Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld weiterhin ohne Kürzungen ausgezahlt wird. Zudem kann es helfen, Überlastungen und Pflegefehler zu vermeiden und rechtzeitig Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Hinweis

Die Pflegekassen fordern nicht mehr automatisch zum Pflegeberatungsgespräch auf. Hier kann es bei Verzug zur Einstellung der Pflegegeldzahlung führen.