Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege zu Hause selbst organisieren, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Dieses Gespräch dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und soll pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen unterstützen.
Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege
Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen
Fachliche Beratung zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln und möglichen Entlastungsangeboten
Prüfung, ob der Pflegebedarf angemessen gedeckt wird
Hinweise zu Leistungsansprüchen, Anträgen und möglichen Verbesserungen in der Pflegesituation
Das Beratungsgespräch wird durch uns als zugelassenen Pflegedienst mit einer entsprechenden beratungsberechtigten Pflegefachkraft durchgeführt.
Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Pflegegrad 1: Beratung freiwillig, aber empfehlenswert
Die Kosten für das Beratungsgespräch übernimmt die Pflegekasse.
Analyse der aktuellen Pflegesituation
Tipps zur Verbesserung von Pflegeabläufen
Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen
Informationen zu Leistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag u. a.
Schriftliche Rückmeldung an die Pflegekasse über das Ergebnis des Gesprächs
Ein fristgerechtes Beratungsgespräch ist Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld weiterhin ohne Kürzungen ausgezahlt wird. Zudem kann es helfen, Überlastungen und Pflegefehler zu vermeiden und rechtzeitig Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Hinweis
Die Pflegekassen fordern nicht mehr automatisch zum Pflegeberatungsgespräch auf. Hier kann es bei Verzug zur Einstellung der Pflegegeldzahlung führen.